In vielen Fällen werden die Kosten für eine Haushaltshilfe von der Pflegekasse oder Krankenkasse übernommen. Wir zeigen Ihnen, welche Möglichkeiten Sie haben – verständlich und unkompliziert.
Kostenübernahme einfach erklärt
Die gute Nachricht: In vielen Lebenssituationen haben Sie Anspruch auf eine Unterstützung im Alltag – und die Kosten werden ganz oder teilweise von der Pflegekasse oder Krankenkasse übernommen.
Das gilt zum Beispiel bei einem bestehenden Pflegegrad, während der Schwangerschaft, nach einer Operation oder bei einer Erkrankung.
Wir unterstützen Sie dabei, die passenden Leistungen zu finden und kümmern uns auf Wunsch auch um die Abrechnung direkt mit den Kassen. So entsteht für Sie kein zusätzlicher Aufwand.

Bereits ab Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf finanzielle Unterstützung für Hilfe im Alltag.
Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI
Pflegebedürftige erhalten einen monatlichen Entlastungsbetrag von bis zu 131 € monatlich, der für anerkannte Unterstützungsleistungen im Alltag eingesetzt werden kann.
Was bedeutet das für Sie?
Mit dem monatlichen Entlastungsbetrag können Sie sich gezielt Unterstützung im Alltag sichern und sich im eigenen Zuhause spürbar entlasten lassen.
Zusätzliche Budgets sinnvoll nutzen.
Ab Pflegegrad 2 stehen Ihnen neben dem monatlichen Entlastungsbetrag weitere finanzielle Möglichkeiten zur Verfügung, um Unterstützung im Alltag zu organisieren und zu erweitern.
Wie hoch ist das zusätzliche Budget?
Wenn eine pflegende Person vorübergehend ausfällt, übernimmt die Pflegekasse zusätzliche Kosten für eine Unterstützung.
Unterstützung in besonderen Situationen.
Auch ohne Pflegegrad kann eine Haushaltshilfe von der Krankenkasse übernommen werden – zum Beispiel bei Schwangerschaft, Krankheit oder nach einer Operation.