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Kostenübernahme für Haushaltshilfe

In vielen Fällen werden die Kosten für eine Haushaltshilfe von der Pflegekasse oder Krankenkasse übernommen. Wir zeigen Ihnen, welche Möglichkeiten Sie haben – verständlich und unkompliziert.

 

Wann wird eine Haushaltshilfe übernommen?

Kostenübernahme einfach erklärt

Die gute Nachricht: In vielen Lebenssituationen haben Sie Anspruch auf eine Unterstützung im Alltag – und die Kosten werden ganz oder teilweise von der Pflegekasse oder Krankenkasse übernommen.


Das gilt zum Beispiel bei einem bestehenden Pflegegrad, während der Schwangerschaft, nach einer Operation oder bei einer Erkrankung.


Wir unterstützen Sie dabei, die passenden Leistungen zu finden und kümmern uns auf Wunsch auch um die Abrechnung direkt mit den Kassen. So entsteht für Sie kein zusätzlicher Aufwand.

 

Haushaltshilfe ab Pflegegrad 1

Bereits ab Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf finanzielle Unterstützung für Hilfe im Alltag.

Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI

Pflegebedürftige erhalten einen monatlichen Entlastungsbetrag von bis zu 131 € monatlich, der für anerkannte Unterstützungsleistungen im Alltag eingesetzt werden kann.

Haushaltshilfe

Unterstützung im Alltag

Entlastung von Angehörigen

Was bedeutet das für Sie?

Mit dem monatlichen Entlastungsbetrag können Sie sich gezielt Unterstützung im Alltag sichern und sich im eigenen Zuhause spürbar entlasten lassen.

Mehr Unterstützung ab Pflegegrad 2

Zusätzliche Budgets sinnvoll nutzen.

Ab Pflegegrad 2 stehen Ihnen neben dem monatlichen Entlastungsbetrag weitere finanzielle Möglichkeiten zur Verfügung, um Unterstützung im Alltag zu organisieren und zu erweitern.

Umwandlungsanspruch nach § 45a SGB XI

Neben dem Entlastungsbetrag von 131 € monatlich können bis zu 40 % der Pflegesachleistungen zusätzlich für Unterstützung im Alltag genutzt werden.

Für wen gilt das?

Für alle Pflegegrade von 2 bis 5 – unabhängig davon, ob Sie Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder eine Kombination daraus beziehen.

Menschlich & engagiert

Wir begleiten Sie mit Respekt, Einfühlungsvermögen und echter Wertschätzung.

Wie hoch ist das zusätzliche Budget?

  • Pflegegrad 2: bis zu 796 € monatlich
  • Pflegegrad 3: bis zu 1.497 € monatlich
  • Pflegegrad 4: bis zu 1.859 € monatlich
  • Pflegegrad 5: bis zu 2.299 € monatlich

Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (§ 39 & § 42 SGB XI)

Wenn eine pflegende Person vorübergehend ausfällt, übernimmt die Pflegekasse zusätzliche Kosten für eine Unterstützung.

  • bis zu 3.539 € pro Jahr möglich
  • Voraussetzung: mindestens Pflegegrad 2
 
 

Haushaltshilfe ohne Pflegegrad

Unterstützung in besonderen Situationen.

Auch ohne Pflegegrad kann eine Haushaltshilfe von der Krankenkasse übernommen werden – zum Beispiel bei Schwangerschaft, Krankheit oder nach einer Operation.

Schwangerschaft & Geburt (§ 38 SGB V)

Besteht eine medizinische Notwendigkeit, übernimmt die Krankenkasse die Kosten für eine Haushaltshilfe in vielen Fällen vollständig. In diesem Fall ist keine gesetzliche Zuzahlung erforderlich.

Krankheit, Unfall oder Operation

Wenn Sie Ihren Haushalt vorübergehend nicht selbst führen können, übernimmt die Krankenkasse in der Regel 90 % der entstehenden Kosten für eine Haushaltshilfe.

Geringer Eigenanteil

Ihr Eigenanteil beträgt 10 % der Kosten pro Kalendertag, mindestens 5 € und höchstens 10 € pro Tag.